Neues aus der Gesundheitspolitik
Ein Update von Katrin Uhmann, Reimbursement Consultant &
Hospital Transformation Manager
Was erwartet uns 2024: Auf dem Pfad zur Neugestaltung?
Kolumne vom Januar 2024
Von der Krankenhausreform, über den Ausbau der Ambulantisierung bis hin zur digitalen Transformation – die Weichen für eine umfassende Umgestaltung des Gesundheitssystems wurden in 2023 gestellt. In 2024 wird sich nun zeigen, wie die geplanten Veränderungen umgesetzt werden.
Ambulantisierung als Schlüssel zur Versorgung
Eine der prägenden Entwicklungen ist die anhaltende Ambulantisierung. Die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen gewinnt weiter an Bedeutung. Die Vorteile liegen auf der Hand: Effizienzsteigerung, Kostenersparnis und eine stärkere Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten. Bis sich die erwarteten Vorteile in der Praxis tatsächlich zeigen, ist allerdings noch einiges zu tun. Dieser Wandel erfordert eine flexible Infrastruktur und eine verstärkte Vernetzung zwischen ambulanten Einrichtungen und Krankenhäusern, um eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten.
Die Mühen lohnen sich aber, oder sind gar alternativlos. Mit der erneuten Erweiterung des AOP-Katalogs und dem Start der Hybrid-DRGs geht es voran in Sachen Ambulantisierung. Daher sollte die strategische Portfolioplanung ambulanter Leistungen stärker in den Vordergrund rücken. Dies gilt für Krankenhäuser ebenso wie für ambulante Operationszentren.
Krankenhausreform – Neuausrichtung für eine effektivere Versorgung
Die Reform des Krankenhauswesens steht im Fokus der Gesundheitspolitik. Ein Paradigmenwechsel weg von reinen Fallpauschalen hin zu einer stärkeren Berücksichtigung von Qualität und Outcome wird angestrebt. Dieser Wandel zielt darauf ab, sowohl Überkapazitäten abzubauen als auch die Versorgung flächendeckend sicher zu stellen. Dabei spielt auch das Erreichen einer auskömmlichen Finanzierung eine wesentliche Rolle.
Um diese Ziele zu erreichen, muss sich die Krankenhausplanung stärker am Versorgungsbedarf ausrichten. Das geht am besten in regionalen Netzwerken mit kooperierenden Kliniken und auch Partnern aus angrenzenden Versorgungsbereichen. Für Krankenhäuser bedeutet das, sich auf ihren (vom Land sorgfältig geplanten) Versorgungsauftrag zu konzentrieren und stabile Kooperationen und Partnerschaften entwickeln.
Digitalisierung als Treiber des Wandels
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erreicht einen neuen Meilenstein. Telemedizin, elektronische Patientenakten und KI-gestützte Diagnoseverfahren sind nicht mehr nur Zukunftsvisionen, sondern Realität. Diese Innovationen erleichtern den Zugang zur Gesundheitsversorgung, ermöglichen eine bessere Überwachung von Patienten und verbessern die Effizienz von Prozessen.
Das Krankenhauszukunftsgesetz hat hier einen guten ersten Aufschlag geleistet und nicht nur den Fokus gesetzt, sondern auch finanzielle Mittel zur Umsetzung bereitgestellt. Die große Zahl der Förderprojekte zeigt, dass die Krankenhäuser bereit sind, sich der Digitalisierung zu widmen. Mit starken Industriepartnern werden neue Lösungen entwickelt und auf den Weg gebracht. Der Investitionsbedarf ist jedoch weiterhin groß, die nachhaltige Finanzierung leider noch unklar.
Fachkräftemangel – Wege zur Lösung
Der anhaltende Fachkräftemangel belastet das Gesundheitssystem weiterhin enorm. Um diesem entgegenzuwirken, sind neue Ansätze zur Personalgewinnung und -bindung vonnöten. Hier spielen verbesserte Arbeitsbedingungen, attraktivere Karriereperspektiven und eine verstärkte Ausbildung von Fachkräften eine entscheidende Rolle. Der erste Entwurf des Pflegekompetenzgesetzes lässt auf positive Entwicklungen hoffen.
Fazit
Das Jahr 2024 markiert eine Zeit des Wandels im Gesundheitswesen, in der politische und strukturelle Maßnahmen die Grundlagen für eine effizientere, patientenorientierte Versorgung legen. Die Ambulantisierung, Krankenhausreformen, Digitalisierung und die Bewältigung des Fachkräftemangels sind entscheidende Eckpfeiler dieser Neugestaltung. Eine ausbalancierte Umsetzung dieser Entwicklungen wird essenziell sein, um die Herausforderungen zu meistern und eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.
Start der Hybrid-DRGs – Der Countdown läuft
Kolumne vom Dezember 2023
Am 01.01.2024 soll es losgehen mit der Abrechnung von Leistungen nach den neuen Hybrid-DRGs. Zur Erinnerung: nachdem in der Selbstverwaltung keine Einigung zu den Hybrid-DRGs zustande gekommen ist, hat sich das BMG dem Thema angenommen und vor kurzem einen Startkatalog mit insgesamt 12 Hybrid-DRGs aus 5 Leistungsbereichen präsentiert:
- Arthrodesen der Zehengelenke
- Bestimmte Hernieneingriffe
- Entfernung von Harnleitersteinen
- Exzision der Sinus pilonidalis
- Ovariektomien
Wie erwartet liegen die Hybrid-DRGs mit ihrer Vergütung zwischen der derzeitigen EBM-Vergütung (AOP-Katalog) und der entsprechenden DRG-Vergütung bei einem stationären Aufenthalt von 2 Tagen. Mit Blick auf bisher bereits ambulant erbrachte Leistungen also eine Verbesserung. Einen echten Anreiz noch mehr Fälle aus dem stationären in ein ambulantes Setting zu verschieben, ergibt sich daraus nicht. Diese Verlagerung wird nach wie vor eher durch Druck von Seiten der Kassen bzw. der Medizinischen Dienste erfolgen.
Ob die Abrechnung dieser neuen Entgelte zum Jahrwechsel tatsächlich starten kann, ist allerdings fraglich. Zunächst muss die Rechtsverordnung des BMG abschließend verabschiedet werden. Anschließend sind noch Details zum Vorgehen und auch der technischen Umsetzung der Abrechnung zu bestimmen. Im niedergelassenen Bereich müssen zusätzlich entsprechende Grouper in die Praxissoftware integriert werden.
Auch wenn die Umsetzung wohl nicht ganz in dem geplanten Zeitrahmen klappen wird, ist es dennoch sinnvoll sich sobald wie möglich mit diesem neuen Entgeltbereich auseinanderzusetzen und alle notwendigen Voraussetzungen für die Abrechnung zu schaffen. Schließlich hat das BMG mit seinem Verordnungsentwurf bereits eine Liste 55 weiterer DRGs mitgeliefert, die noch im Jahr 2024 geprüft, kalkuliert und für 2025 vereinbart werden sollen. Es handelt sich um rund 1 Million Fälle, die hier auf den Prüfstand kommen und künftig voraussichtlich über Hybrid-DRG abzurechnen sind.